Im Trauerfall
Erste Schritte im Todesfall –
Was ist zu tun wenn ein geliebter Mensch stirbt?
Wichtige Schritte im Todesfall
Was ist zu tun wenn ein geliebter Mensch stirbt?
Oft trifft uns der Tod eines Angehörigen unvorbereitet. Es fallen zahlreiche Aufgaben und Formalitäten an, mit denen man sich nie zuvor befasst hat. Die folgende Auflistung dient als erste Orientierungshilfe und fasst die wichtigsten Schritte zusammen.
Unser erfahrenes Team von Bestattungen Meder steht Ihnen auch in diesen schwierigen Momenten einfühlsam zur Seite. Wir nehmen uns Zeit für Sie, hören Ihnen zu und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter den angegebenen Nummern, um einen Termin zu vereinbaren und mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in dieser schweren Zeit beistehen können.
- Unmittelbar nach dem Tod eines Menschen muss ein Arzt (Hausarzt) verständigt werden, der den Totenschein ausstellt. In Krankenhäusern, Altenheimen und bei Unfalltod wird die Ausstellung der Todesbescheinigung ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.
- Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen, um weitere Schritte zu besprechen.
- Verständigen Sie uns, damit wir einen Termin für das Trauergespräch machen können. Wir besprechen mit Ihnen alle weiteren Schritte.
- Der Todesfall muss beim zuständigen Standesamt gemeldet werden, das daraufhin die Sterbeurkunde ausstellt. Das übernehmen wir für Sie.
Formalitäten
Wichtige Dokumente und
Unterlagen im Todesfall
Ledig
- Personalausweis / Reisepass
- Geburtsurkunde
- Krankenkassenkarte
- Rentennummer
Verheiratet
- Personalausweis / Reisepass
- Heiratsurkunde
- Krankenkassenkarte
- Rentennummer
Geschieden
- Personalausweis / Reisepass
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil
- Krankenkassenkarte
- Rentennummer
Verwitwet
- Personalausweis / Reisepass
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des Ehepartners
- Krankenkassenkarte
- Rentennummern
Fristgerechte Benachrichtigungen
Fristgerecht zu benachrichtigen sind u. a. folgende Institutionen, soweit von ihnen Leistungen bezogen wurden oder durch den Todesfall zu erwarten sind.
Des weiteren müssen Banken benachrichtigt, laufende Verträge geprüft und ggf. gekündigt, der ganze Nachlass abgewickelt werden.
- Rente um-/abmelden
- Lebens- und private Rentenversicherung
- Private Sterbegeldversicherung
- Unfallversicherung
- Betriebliche Unfallversicherung
- Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Wir stehen Ihnen bei
Im Trauergespräch besprechen wir alle weiteren Schritte
Bei allen weiteren Schritten, die wir mit Ihnen gehen, haben Sie uns als festen Ansprechpartner, der Sie kompetent betreut – von der Planung der Bestattung und der Erledigung wichtiger Formalitäten bis zur Trauerfeier und Beisetzung. Und auch nach der Bestattung haben wir immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen.
- Sarg, Überführungen und Versorgung des Verstorbenen
- Termin mit Friedhofsverwaltung und Pfarrer
- Gestaltung der Trauerfeier
- Musik, Dekoration
- Bestattungsart und Grabberatung
- Antrag auf Vorschuss Witwenrente
- Trauerbriefe, Todesanzeigen, Sterbebilder, etc
- Leichenschmaus